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Verivox: KFZ-Versicherer verbessern Kaskoschutz bei Neuwagen
Viele KFZ-Versicherer haben den Zeitraum, indem für neue PKW noch eine Neuwertenschädigung ausgezahlt wird, ausgedehnt. Einer Auswertung zufolge läuft bei über 200 Tarifen diese Frist mindestens 24 Monate ab dem Kauf.

Autofahrer können neu gekaufte Autos heute besser schützen. 42 Prozent aller Tarife versichern Neuwagen zwei Jahre lang zum Neuwert, deutlich mehr als noch 2018. Das zeigt eine Auswertung von über 500 Kfz-Versicherungstarifen durch das Vergleichsportal Verivox.
Verivox wertet 500 KFZ-Versicherungstarife aus
Die Neuwertentschädigung verbessert den Kaskoschutz für Neuwagen, berichten die Tarifexperten. Während der Kfz-Versicherer nach einem selbstverschuldeten Totalschaden oder Diebstahl eigentlich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen müssen, zahlen die meisten Tarife demnach für eine bestimmte Frist den höheren Neuwert. Bei 212 von 510 Tarifen der aktuellen Verivox-Auswertung läuft diese Frist mindestens 24 Monate ab dem Kauf, teilweise auch länger. Das entspräche 42 Prozent aller Angebote. Vor zwei Jahren waren es erst 36 Prozent. In den besten Tarifvarianten wird die Frist sogar auf 60 Monate erhöht.
"Die Versicherer liefern sich nicht nur bei den Preisen, sondern auch bei den Leistungen einen harten Wettbewerb", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Bei Neuwert- und Kaufpreisentschädigung bessern die Anbieter seit einigen Jahren im Sinne der Autofahrer nach."
Verbesserungen auch bei der Versicherung von Gebrauchtwagen
Auch für Käufer von Gebrauchtwagen habe sich die Tariflandschaft verbessert. Bei 144 Tarifen erhalten Kunden laut Untersuchung mindestens 24 Monate nach dem Kauf noch den Kaufpreis statt des Wiederbeschaffungswertes. 2018 seien es 111 gewesen. Der Anteil sei von 23 auf 28 Prozent gestiegen. "Noch sind die Leistungen für Gebrauchtwagen weniger gut als für Neuwagen. Ich erwarte aber, dass sich das in wenigen Jahren angleicht", sagt Wolfgang Schütz.
Dennoch gäbe es weiterhin Tarife, die ausschließlich den Wiederbeschaffungswert zahlen. Bei Neuwagen seien das 9 Prozent und bei den Gebrauchten 34 Prozent.
Viele Versicherer schränkten die Neuwertentschädigung auf den Erstbesitzer ein. Das könne auch für sogenannte Tages- oder Händlerzulassungen gelten. Dann gälten für das Auto die Regeln zur Kaufpreisentschädigung.
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