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Bei Sturm sind Wasserschäden nicht automatisch versichert
Wenn infolge eines Sturms Wasserschäden entstehen, sind diese nicht automatisch versichert, auch wenn die Sturmschäden selbst von der Hausratversicherung abgedeckt sind. Bei Hochwasser jedoch braucht es eine weitere Versicherung.

Würzburg - Für Sturmschäden kommt in der Regel die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung auf. Anders ist das allerdings meist bei Wasserschäden, die als Folge eines Sturmtiefs oder durch Hochwasser führende Flüsse entstehen. Darauf weist der Bezirk Würzburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin. Denn weil Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen nur diejenigen Hausbesitzer auf Zahlungen aus ihren Versicherungen hoffen, die zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.
Was die Elementarschadenversicherung abdeckt
Ein solcher Elementarschadenschutz kann als Zusatz zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Dann sind auch Schäden versichert, die durch Starkregen und Rückstaus in der Kanalisation entstehen. Auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Erdsenkung und durch Erdbeben sind dann von der Versicherung gedeckt.
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