Reiseversicherung: Welche Versicherung für den Urlaub?
Für eine Reise ist der Abschluss von speziellen Reiseversicherungen sinnvoll, da nicht alle Risiken durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind.
Die entsprechenden Versicherungen können einzeln oder im Paket erworben werden, des Weiteren lassen sich die meisten Policen wahlweise für eine einzelne Reise oder für das gesamte Kalenderjahr vereinbaren. Ein Punkt zur Reiseversicherung vorab: Die Haftpflichtversicherung gilt weltweit, so dass hierfür keine gesonderte Reiseversicherung abgeschlossen werden muss.
Reiserücktritts- Versicherung
Falls Sie eine Reise kurzfristig absagen müssen, übernimmt diese Reiseversicherung die Kosten.
ReiserücktrittAuslands- Krankenschutz
Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Auslands braucht man eine besondere Krankenversicherung
KrankenschutzReisegepäck- Versicherung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks zahlt diese Reiseversicherung.
ReisegepäckWichtige Reiseversicherung: Auslandskrankenversicherung gilt weltweit
Die wichtigste Versicherung auf jeder Reise ist die Auslandskrankenversicherung, da die gesetzliche Krankenversicherung nur in den Ländern zahlt, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde (die EU und einige wenige weitere Staaten). Durch diese Reiseversicherung werden allerdings nur die Kosten übernommen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind.
Eine Auslands- bzw. Reisekrankenversicherung zahlt weltweit. Einige Staaten kontrollieren das Bestehen einer geltenden Krankenversicherung bei der Einreise oder erteilen das Visum erst bei ihrem Nachweis. Eine für das gesamte Jahr geltende Auslandsreisekrankenversicherung ist meistens preiswerter als zwei getrennte Reiseversicherungen bei zwei Reisen. Besonders für Bewohner grenznaher Gebiete, die auch spontan in das benachbarte Ausland fahren, ist sie dringend zu empfehlen.
Reisegepäckversicherung ist nicht immer eine nötige Reiseversicherung

Die Reisegepäckversicherung ist als Reiseversicherung nicht in jedem Fall nötig, da in vielen Fällen die Hausratversicherung ebenfalls bei einem Einbruch, auch in ein Hotelzimmer, zahlt. Sinnvoll ist der Abschluss einer entsprechenden Police in erster Linie für Camper, da viele Reisegepäckversicherungen das Risiko des Diebstahls aus einem Zelt einschließen, während die Hausratversicherung einen Diebstahl aus einem Zelt nicht erfasst, da hierbei kein Einbruch vorlag.
Ähnlich gelagert ist das Reisen mit der Bahn. Da es nicht der Lebenswirklichkeit entspricht, bei einem erforderlichen Gang zur Zugtoilette den Rucksack oder Koffer mitzunehmen, liegt beim Liegenlassen des Gepäcks im Abteil kein grob fahrlässiges Verhalten vor, so dass die Reisegepäckversicherung zahlt. Für die Hausratversicherung fehlt wiederum das Merkmal des Raubes oder Einbruchs. Wertsachen dürfen aber nicht am Platz verbleiben. Eine für das gesamte Jahr gültige Reisegepäckversicherung hat den Vorteil, als Reiseversicherung den Schutz auch auf spontanen Bahnreisen im Inland zu gewähren.
Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung
Der Reiseveranstalter berechnet einen Teil des Reisepreises als Ausfallgebühr, wenn der Kunde nach der Buchung von der Reise zurücktritt. Gegen diese Kosten kann bei einem Rücktritt aus einem wichtigen Grund eine Reiseversicherung abgeschlossen werden, das Reisebüro ist zur Unterbreitung eines entsprechenden Angebots einer solchen Reiseversicherung verpflichtet.
Eine ergänzende Reiseabbruchversicherung ist sinnvoll, da die Rücktrittsversicherung nur bis zum Antritt der Reise gilt. Diese beiden Reiseversicherungen werden überwiegend für konkrete Reisen abgeschlossen, einige Schutzbriefe schließen sie aber auch ganzjährig ein und schützen auch vor den Kosten bei der Stornierung von Seminaren oder Bahnfahrkarten. In der Reiserücktrittskostenversicherung ist ein Selbstbehalt des Kunden grundsätzlich üblich.