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Pauschale Gebühr für Bausparkonto ist rechtens
Bausparer müssen eine pauschale Kontogebühr hinnehmen, auch wenn sie sich bereits in der Darlehensphase befinden. Das OLG Karlsruhe entschied, dass solche Gebühren rechtmäßig seien und auch den Bausparern zugute kämen.

Karlsruhe (dpa/red) - Bausparkunden müssen für ihre Bausparverträge in der Darlehensphase weiterhin eine Kontogebühr zahlen. Solche pauschalen Gebühren seien zulässig und verstießen nicht gegen das Transparenzgesetz, befand das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: Az. 17 U 5/14). Es wies damit eine Klage von Verbraucherschützern zurück, die die Gebührenklausel für unverständlich und irreführend halten. Sie hatten bereits in der Vorinstanz verloren.
Gebühr kommt auch den Bausparern zugute
Das Entgelt sei nicht einfach als Gewinn für die Bausparkasse gedacht, sondern damit werde unter anderem der Gesamtbestand des Bausparergeldes überwacht und auch die Zuteilung organisiert. "Das kommt auch dem einzelnen Bausparer zugute", so die Richter.
Erneute Schlappe für Verbraucherschützer
Damit erlitten Verbraucherschützer erneut eine Schlappe gegenüber Bausparkassen: Ebenfalls im Juni hatte das Landgericht Heilbronn geurteilt, dass eine von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erhobene Gebühr bei Inanspruchnahme eines Darlehens zulässig sei. Das Gericht argumentierte ähnlich: Nicht nur die Bausparkasse profitiere von der Gebühr, sondern die Bauspargemeinschaft insgesamt.
- 06.02.2017Zinsflaute