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Online-Buchung: Gängige Bezahlmethode muss kostenlos sein
Ein Online-Flugportal muss eine gängige Bezahlmethode kostenlos anbieten, so das Landgericht Leipzig. Wird nur die eigene Kreditkarte ohne Aufschlag angeboten, reicht das nicht aus. Auch dürften die Gebühren für die Kartenzahlung nicht zu hoch sein.

Leipzig – Ein Online-Buchungsportal für Flüge muss mindestens eine gängige Zahlungsmethode kostenlos anbieten. Nur Visa Electron oder die eigene Kreditkarte ohne Gebühren zur Auswahl zu stellen, ist nicht rechtens. So entschied das Landgericht Leipzig in einem Fall, bei dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen ein Flugportal geklagt hatte (Az.: 05 O 3326/14). Entsprechend hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden (Az.: Xa ZR 68/09).
Kreditkartenzahlung darf nicht zu teuer sein
In dem verhandelten Fall monierten die Richter außerdem, dass die Kreditkartengebühren von 9,90 Euro zu hoch seien. Denn nur die tatsächlichen Kosten der Zahlung dürften an den Nutzer weitergegeben werden. Das Flugportal könne nicht darlegen, dass der geforderte Betrag diesen Kosten entspreche.
- 26.11.2010Abkassiert