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25.09.2013 15:32
Neuregelung
Kürzung der Rente im Ausland fällt weg
Rentenzahlungen ins Ausland erfolgen künftig stets in voller Höhe. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Demnach entfällt ab dem 1. Oktober bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent.

Berlin (dpa/tmn/red) - Die Neuregelung wirkt sich auf Rentner aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erhalten ihre Rente bereits jetzt in voller Höhe. Gleiches gilt für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
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