Versicherungen-News 10.02.2011

Rechtstipp

Zur Grundsicherung gehört auch private Krankenversicherung

Die Grundsicherung umfasst auch Leistungen für die private Krankenversicherung, sofern diese schon länger besteht. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts gilt dies für die Beiträge in voller Höhe. Die Grundsicherung übernimmt im Alter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Kassel (dapd/red) - Das Bundesgericht entschied vor allem deshalb für den Privatversicherten, weil es für ihn seit 2008 keine Rückkehrmöglichkeit mehr in die gesetzliche Kasse gibt und das einschlägige Sozialgesetzbuch eine Regelung für den Fall vorsieht, dass der Betroffene privatversichert bleiben muss. Die Richter legten das Gesetz deshalb aus und kamen zu der Erkenntnis, dass die Basisabsicherung in der privaten Krankenversicherung vom Staat zu finanzieren sei.

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