Versicherungen-News 10.11.2011
Genaue Angaben
Zahlung der Erstprämie für Kfz-Versicherung nicht vergessen
Wer einen neuen Vertrag mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, sollte möglichst schnell die fällige Erstprämie zahlen. Wurde diese nicht überwiesen und es tritt ein Schaden ein, muss die Versicherung in der Regel nicht haften. Einzige Ausnahme: Die Versicherung hat keine genaue Frist für die Zahlung angegeben.
Dortmund (dapd/red) - Grundsätzlich gilt bei der Autoversicherung: Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig bezahlt und tritt ein Schaden ein, muss die Versicherung nicht zahlen.
Versicherer muss klare Frist setzen
Allerdings gilt das nach einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund nur dann, wenn der Versicherer klar und deutlich darauf hingewiesen hat, dass eine Nichtzahlung der Prämie den Versicherungsschutz ausschließt. Unterbleibt eine entsprechende Belehrung, muss die Versicherung auch dann eintreten, wenn die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde.
Wird kein Termin festgelegt, muss die Versicherung haften
In dem Fall wurde es dem Versicherer zum Verhängnis, dass kein Termin festgelegt worden war, bis zu der die Erstprämie gezahlt werden musste, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. In dem Schreiben war lediglich davon die Rede, dass die Prämie rechtzeitig gezahlt werden müsse. Damit musste die Versicherung den entstandenen Schaden am Auto regulieren.
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