Versicherungen-News 27.10.2011

Vorsicht

Wer umschult verliert möglicherweise Anspruch auf BU-Versicherung

Wer im Falle einer Berufsunfähigkeit den Entschluss fasst, auf einen anderen Beruf umzuschulen, muss je nach Vertrag damit rechnen den Anspruch auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlieren. Zu diesem Schluss kam das Potsdamer Landgericht im Fall eines Zeitsoldaten.

Potsdam (dapd/red) - Wer berufsunfähig ist und umschult, um einen anderen Job zu bekommen, verliert unter Umständen den Anspruch auf die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Versicherung darf von ihrem Verweisungsrecht Gebrauch machen

Die Versicherung kann dann von ihrem sogenannten Verweisungsrecht Gebrauch machen und die Zahlungen einstellen. Das Landgericht Potsdam erklärte eine solche Verweisung im Falle eines Zeitsoldaten für zulässig.

Umschulung vom Piplinepionier zum Fernmeldemonteur kostete Rente

Der Soldat war vor seiner Berufsunfähigkeit als Pipelinepionier tätig gewesen. Später machte er eine Ausbildung zum Fernmeldemonteur. Weil er diese Tätigkeit dann ausübte, musste die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente nicht mehr zahlen.

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