Versicherungen-News 28.10.2011
Straßenverkehr
Wer betrunken fährt, kann den Versicherungsschutz verlieren
Nach dem Disco- oder Kneipenbesuch alkoholisiert nach Hause zu fahren ist grundsätzlich keine gute Idee. Wer zu allem Überfluss dann noch einen Unfall baut, muss damit rechnen, dass die Versicherung ab einem bestimmten Promille-Wert nicht mehr zahlen muss. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Karlsruhe (dapd/red) - Wer mit mehr als drei Promille Auto fährt, muss damit rechnen, dass die Kfz Versicherung bei einem Unfall keinen Cent zahlt. Die Begründung ist einfach: Der Schaden wurde grob fahrlässig herbeigeführt.
Betrunken fahren ist fahrlässig, urteilt der BGH
Das entschied der Bundesgerichtshof. Die Versicherung ist auch nach Abschaffung des früheren "Alles-oder-nichts-Prinzips" nicht verpflichtet, einen Teil des Schadens zu tragen, sondern kann die Leistungsquote auf Null setzen.
Umstände des Einzelfalles seien abzuwägen
Entscheidend sei lediglich, dass die Versicherung die Umstände des Einzelfalles abwägt: Denn die Trunkenheitsfahrt alleine rechtfertigt pauschal keine Leistungskürzung auf Null, vielmehr sind mildernde Umstände des Fahrers zu berücksichtigen. Ist das jedoch passiert, steht einer vollen Leistungskürzung nichts entgegen.
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