Versicherungen-News 17.10.2011

Wechsel möglich

Wechsel-Garantie für Kunden der BKK Heilberufe

Der Bundesgesundheitsminister hat allen Versicherten der insolventen BKK Heilberufe eine Garantie gegeben: Demnach können Versicherte jederzeit in eine andere gesetzliche Kasse wechseln. Das Versorgungsstrukturgesetz sieht dies zwar generell vor, doch tritt dieses erst ab dem kommenden Jahr in Kraft.

Berlin (dapd/red) - Die rund 80.000 Versicherten der insolventen BKK für Heilberufe können nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Heilmittel müssen in gleichem Umfang weiter bezahlt werden

"Jede Kasse muss einen von der Schließung betroffenen Versicherten aufnehmen. Das gilt, egal welche Erkrankungen vorliegen, wie alt die Person ist oder wieviel sie verdient", sagte der FDP-Politiker der Zeitung "Bild am Sonntag". Hinzu komme, dass Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel, die die alte Kasse bezahlt habe, auch die neue Kasse weiterbezahlen müsse.

Neue Regeln sollen schon jetzt zur Anwendung kommen

Die Rechte der Versicherten würden durch das neue Versorgungsstrukturgesetz gestärkt. Dieses trete zwar erst ab Januar in Kraft, doch die Krankenkassen wollten die neuen Regeln im Fall der BKK für Heilberufe schon vorher anwenden, stellte Bahr klar.

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