Versicherungen-News 16.08.2011

Wohngebäudeversicherung

Wann gilt ein Haus als genutztes Wohngebäude?

Der Schutz einer Wohngebäudeversicherung setzt in aller Regel voraus, dass das Gebäude genutzt wird. Was darunter zu verstehen ist, musste jetzt das Landgericht Wiesbaden entscheiden (Aktenzeichen: 1 O 193/08).

Wiesbaden (dapd/red) - In dem Fall wurde das Gebäude zwar nicht bewohnt, unter der Woche wurden am Gebäude aber regelmäßig Renovierungsarbeiten durchgeführt. Die Richter entschieden, dass ein Wohngebäude dann nicht genutzt wird, wenn es leer steht und in ihm nicht gewohnt wird. Die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen durch den Eigentümer ändert nichts daran, dass es sich um ein "nicht genutztes" Gebäude handele.

Andere Risiken beim unbewohnten Gebäude

Dies ergebe die Auslegung der entsprechenden Versicherungsbedingung. Denn ein Gebäude, das nicht zum Wohnen genutzt wird, ist anderen Risiken ausgesetzt, die die Versicherung ausschließen will: So kann Leitungswasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt austreten, Vandalismus ist möglich. Damit bestand in diesem Fall kein Versicherungsschutz für das Gebäude.

© 2000-2012 Gelon.de

szmtag