Versicherungen-News 09.05.2011
Berufsunfähigkeit
Wann die Verweisung in einen anderen Beruf zulässig ist
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt die Verweisung in einen anderen Beruf immer wieder für Konflikte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun ein Urteil gefällt.
Düsseldorf (dapd/red) - Die Verweisung ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der größte Streitpunkt zwischen den Versicherern und ihren Kunden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf musste nun klären, ob eine Verweisung eines Tischlermeisters auf den konkret ausgeübten Beruf eines Fachverkäufers im Einbauküchen-Fachhandel zulässig ist. Der Betroffene hatte zu diesem Zeitpunkt eine Rente erhalten.
Der Urteilsspruch
Das Ergebnis der Richter: Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit eines Fachverkäufers erfordert keine geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten als die eines Tischlermeisters. Dem Mann wurde dabei auch zum Verhängnis, dass er beim Antrag auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente angegeben hatte, die Hälfte seiner Arbeitszeit im Lager beziehungsweise mit Transporten verbracht zu haben.
Begründung des Urteils
In dem Fall hätte der Versicherte darlegen müssen, warum er eine Verweisbarkeit für ausgeschlossen hält. Dafür muss er im Prozess von Anfang an vortragen und beweisen, dass und warum diese Tätigkeit nicht den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit genügt. Da er das nicht getan hatte, wurde seine Klage abgewiesen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingestellt.
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