Versicherungen-News 15.09.2010
Hirsch und Co.
Wann die Versicherung bei Wildunfällen zahlt
Gerade im Herbst kann Wildwechsel gefährlich werden. Schäden durch einen Wildunfall werden aber nicht immer von der Versicherung getragen.
Henstedt-Ulzburg (dapd/red) - Die Teilkasko springt ein, wenn Hirsche und Rehe ins Auto rennen. Nach Auskunft des Bundes der Versicherten sind Zusammenstöße ausschließlich mit Haarwild versichert - dazu zählen etwa Damwild, Feldhase und Fuchs. Flattert hingegen ein Fasan ins fahrende Auto, zahlt die KFZ Versicherung nicht.
Ausweichen - auf das Tier kommt es an
Mittlerweile bieten allerdings viele Gesellschaften eine Erweiterung ihrer Verträge an, sodass auch Schäden durch andere Tiere reguliert werden. Weichen Autofahrer großen Tieren aus, zahlt die KFZ Versicherung auch, weil damit möglicherweise ein erheblicher Personen- oder Sachschaden vermieden werden kann. Bei kleineren Tieren aber droht Ärger, denn wer bei einem Hasen ausweicht und einen Unfall baut, der handelt unverhältnismäßig und bleibt auf dem Schaden sitzen.
Was nach einem Unfall zu tun ist
Informieren Sie auf jeden Fall einen Förster oder die Polizei. Sie benötigen für die Versicherung eine Bescheinigung über den Wildschaden. Haare oder andere Beweise am Fahrzeug sollten Sie auf keinen Fall vorschnell entfernen. In welchen Fällen schließlich gezahlt wird, kommt auch auf die jeweilige Autoversicherung an.
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