Versicherungen-News 17.06.2010
Auch beim Public Viewing
Vuvuzela-Lärm: Welche Versicherung zahlt bei Gehörschäden?
Wenn am Freitag die deutsche Fußball-Nationalelf zu ihrem zweiten WM-Vorrundenspiel antritt, werden viele Fans das Spiel beim Public Viewing verfolgen. Deutschlands Versicherer raten, neben der Deutschlandfahne auch Ohrstöpsel einzupacken, um sich vor dem "Lärm-Terror" der auch hier zu Lande beliebten Vuvuzelas zu schützen. Denn dass Versicherungen für eventuelle Hörschäden aufkommen, ist längst nicht ausgemacht.
München (red) - Vuvuzelas gelten als Presslufthammer unter den Fanartikeln. Sie verursachen mit einem Schallpegel von mehr als 120 Dezibel den Lärm eines Düsenflugzeugs. Weil die Instrumente fester Bestandteil der Kultur Südafrikas seien, lassen sie sich aber nicht so einfach aus den Stadien verbannen. Auch einige Organisatoren von Public Viewings und Fanmeilen berufen sich darauf - obwohl Ärzte vor folgenschweren Gehörschäden wie akuter Taubheit oder chronischem Tinnitus warnen.
Wer zahlt für Gehörschäden durch Vuvuzelas?
Am vergangenen Wochenende hatte ein Hamburger Versicherungsberater mit der Aussage für Aufsehen gesorgt, dass bei einem von Vuvuzelas verursachten Hörschaden die private Unfallversicherung einspringt und die Behandlungskosten trägt. Seine Begründung: Der Schaden durch Schallwellen falle in vollem Umfang unter den Unfallbegriff. Tobias Janaschke, Pressesprecher der Domcura, warnt vor solchen Ankündigungen: "Pauschale Aussagen sind nicht hilfreich. Denn jeder Hörschaden wird einer Einzelfallprüfung unterzogen." Ein wichtiger Aspekt dabei sei, wer für den Hörschaden verantwortlich zu machen ist, betont Janaschke. Liege ein Verschulden oder Mitverschulden einer anderen Person vor, greife die Privathaftpflicht. Entstehe der Hörschaden bei einem Unfall, zahle die Unfallversicherung.
Beweispflicht für Geschädigte kann schwierig werden
So sieht das auch Dr. Christoph Groffy, Pressesprecher der HDI: "Wenn der Verursacher des Schadens klar auszumachen ist, kommt die private Haftpflicht für den Schaden am Gehör auf", erklärt er. Beispielsweise dann, wenn ein Fan einem anderen mit der Vuvuzela unmittelbar ins Ohr trötet. Wer vom Public Viewing mit Tinnitus-Geräuschen oder gar akutem Hörversagen nach Hause kommt, könnte auch den Veranstalter über dessen Betriebshaftpflicht haftbar machen. Allerdings müsste der Geschädigte in diesem Fall nachweisen, dass tatsächlich Vuvuzela-Lärm - und nicht etwa der Geräuschpegel der feiernden Fans - die Ursache ist - das sei mitunter aber schwierig, räumt Groffy ein.
Unfallversicherung und Privathaftpflicht zahlen nicht automatisch
Auf einen anderen problematischen Aspekt weist Uwe Fahrenholz von der Haftpflichtkasse hin: Nicht immer sei ein Lärmtrauma die Ursache für einen Gehörschaden. Tinnitus habe oftmals psychische Gründe. Ein Geschädigter müsse unter Umständen nachweisen, dass erst ein Trauma das Ohrensausen ausgelöst hat. "Niemand sollte sich darauf verlassen, dass Versicherungen im Ernstfall die Behandlungskosten und die Kosten für Folgeschäden übernehmen. Besser ist es, selbst Prävention zu betreiben", so Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer von FinanceScout24. Deshalb gehören Ohrstöpsel und Lärmschutz zur Grundausstattung beim Public Viewing oder im Stadion vor Ort.
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