Versicherungen-News 22.11.2010

Sportunfall

Versicherungsschutz entfällt bei Fußballspiel während der Firmentagung

Arbeitnehmer, die sich im Rahmen einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung an einem Fußballspiel beteiligen, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das stellte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg klar und hob damit eine anderslautende Entscheidung des Sozialgerichts Potsdam auf (Urteil vom 7. Oktober 2010, AZ: L 2 U 70/10).

Berlin (dapd/red) - Zwar seien Beschäftigte während Betriebsfeiern, -ausflügen und ähnlichen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen genau so wie am Arbeitsplatz in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Im konkreten Fall sei die Teilnahme am Fußballspiel jedoch nur einigen Beschäftigten möglich gewesen, da zu der Firmenveranstaltung nur ein kleiner Teil der Belegschaft eingeladen worden sei. Zudem habe jeder Veranstaltungsteilnehmer frei entscheiden können, ob er Fußball spielen wolle oder nicht. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass das Fußballspiel als eigener Punkt im Programm der Firmenveranstaltung aufgelistet gewesen sei.

Versicherung zahlt nicht bei freiwilliger Teilnahme

Unfallversicherungsschutz hätte nach Ansicht der Richter allenfalls dann bestehen können, wenn eine Beteiligung am Fußballspiel von Vorgesetzten zwar nicht angeordnet, jedoch erwartet worden wäre. Hierfür gebe es aber keine Anhaltspunkte.

© 2000-2012 Gelon.de

szmtag