Versicherungen-News 29.11.2010

Ratgeber

Versicherungslücken nach Scheidung oder Trennung schließen

Wenn man sich scheiden lässt, sind viele Lücken zu schließen. Unter anderem auch versicherungstechnisch. So entstehen nicht nur Lücken bei der Renten- und Krankenversicherung, auch eine Hausratversicherung kann fehlen.

Elmshorn (red) - Eine Ehescheidung ist nicht nur menschlich schmerzvoll, sondern wird auch noch von einer Menge Bürokratie begleitet. Auch beim Thema Versicherungen gibt es einiges zu klären. Beispielsweise gelten viele Verträge nach einer Trennung nur noch für den Versicherungsnehmer weiter. Dadurch entsteht beim anderen Partner Handlungsbedarf, weil er nicht mehr automatisch mitversichert ist.

Eigene Hausratsversicherung wird nötig

Bei einer Wohnungsauflösung oder einem Umzug nur eines Beteiligten, ist die Anpassung des Hausratschutzes wichtig. Denn bislang war Hausrat in einer gemeinsamen Wohnung über eine Police geschützt. Ein besonderes Problem kann auch der Krankenversicherungsschutz werden, wenn vor der Scheidung Anspruch auf eine Familienversicherung bestand. Da dieser Schutz spätestens drei Monate nach dem Scheidungsurteil erlischt, besteht Handlungsbedarf. Die Kinder bleiben unverändert mitversichert.

Privat Krankenversicherte sollten bestehende Verträge, über die sie beide versichert sind, umgehend aufteilen lassen. Dadurch werden sie jeweils eigenständige Versicherungsnehmer und müssen nicht etwa über den Partner abrechnen.

Änderung der Lebensversicherung

Ebenfalls geändert werden müssen die Lebensversicherungen der beiden Ex-Eheleute. Denn auch wenn ein Mann Jahre nach der Scheidung von der ersten Frau stirbt, deren Name aber noch in der Lebensversicherungspolice als bezugsberechtigte Person eingetragen ist, hat sie - und nicht die Witwe des Verstorbenen - Anspruch auf die Versicherungssumme.

Vorsorgelücken bei Rentenversicherung schließen

Bei Vorsorgeversicherungen müssen Eheleute in Regel auch die während der Ehe angesammelten Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs teilen. Es entsteht ebenfalls eine Vorsorgelücke bei der Versicherung zum Berufsunfähigkeitsschutz - gerade in klassischen Ehen mit nur einem Verdiener.

Ebenfalls ein Problem bei Scheidungen sind Kapitalpolicen. Werden etwa Rentenversicherungen aufgelöst und das Guthaben auf die Partner verteilt, kassiert die Versicherung mit. Als Faustformel gab das Oberlandesgericht Stuttgart vor, dass Lebensversicherer mindestens 100 Euro, maximal aber 500 Euro an Teilungskosten berücksichtigen dürfen.

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