Versicherungen-News 01.03.2011
Europäischer Gerichtshof
Versicherungen müssen Unisex-Tarife anbieten
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden: Unterschiedliche Versicherungsbeiträge für Männer und Frauen sind diskriminierend. Ab dem 21. Dezember 2011 müssen Versicherer sogenannte Unisex-Tarife anbieten.
Hamburg (red) - Wie "Spiegel Online" heute berichtete, erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass es im Zuge der Umstellung zu Tariferhöhungen kommen wird. Verbraucherschützer sehen demnach jedoch keinen Anlass für steigende Prämien.
Daniel A. Baumgartner von Widge.de: "Nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssten nun eigentlich die Kosten der unterschiedlichen Tarife gemittelt werden. Das bedeutet, dass die Beiträge für Männer zukünftig teurer, die für Frauen günstiger werden müssten." Die neuen Tarife würden jedoch nur für Neukunden gelten. Für Bestandskunden ändert sich nach Überzeugung von Baumgartner zunächst nichts.
Männer sollten jetzt in günstigen Tarif wechseln
Er rät aber: "Männliche Privatkrankenversicherte mit bestehendem Vertrag sollten noch vor der Einführung der Unisex-Tarife prüfen, ob ihre Versicherungsgesellschaft einen günstigeren Tarif anbietet. Denn dann können sie sofort in diesen Tarif wechseln, ohne dass ihre Altersrückstellungen verfallen und sie beim Leistungsniveau Abstriche machen müssen."
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