Versicherungen-News 05.07.2010
Berufsunfähigkeit
Versicherung zahlt erst bei 50-prozentiger Invalidität
Die Berechnung des Invaliditätsgrades muss exakt und auf den jeweiligen Beruf bezogen sein. Nur wenn dann über 50 Prozent bescheinigt werden, gibt es die vereinbarte Rente.
Saarbrücken (ddp/red) - Wird ein Versicherter berufsunfähig, muss der Invaliditätsgrad genau bestimmt werden. Und nur wenn diese exakte Bestimmung zu einem Grad von mehr als 50 Prozent führt, kann der Versicherte die vereinbarte Rente von der Berufsunfähigkeitsversicherung einfordern, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 5 U 339/06-49) entschieden hat.
Geld gibt es nur bei klarer Einschätzung
In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der nicht mehr als Versicherungsvertreter arbeiten konnte, nachdem diverse Erkrankungen der Wirbelsäule zugesetzt hatten. Die in der Vorinstanz eingesetzten Gutachter bescheinigten verschiedene Invaliditätsgrade, die zwischen 20 und 70 Prozent schwankten.
Gericht fordert klare Bestimmung des Invaliditätsgrades
Diese schwammige Einschätzung ließ das Gericht jedoch nicht gelten. Maßgeblich für die Bejahung einer 50-prozentigen Invalidität sei die Einschätzung, ob der Versicherte seinen Beruf gesundheitlichen noch mindestens zu 50 Prozent erledigen könne. Dafür muss das konkrete Berufsbild berücksichtigt werden.
In dem Fall war der Versicherte selbstständiger Inhaber einer kleinen Versicherungsagentur mit Tätigkeit im Außendienst. Demnach ist von einer Berufsunfähigkeit auszugehen, wenn er den Anforderungen des Außendienstes aus gesundheitlichen Gründen zu mehr als 50 Prozent nicht mehr entsprechen kann.
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