Versicherungen-News 25.07.2011

KFZ-Diebstahl

Versicherung muss bei Verdacht auf Täuschung nicht zahlen

Eine Teilkasko kann schon dann die Ersatzleistung für ein angeblich gestohlenes Fahrzeug verweigern, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit der Diebstahl nur vorgetäuscht worden ist.

Bamberg (dapd/red) - Dies gilt auch dann, wenn das Verschwinden des Autos mit polizeilichen Mitteln nicht aufgeklärt werden kann. In dem vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall hatte die Versicherung sich auf eine anonyme Anzeige berufen.

Teilkasko muss nicht zahlen

Vor Gericht bekam die KFZ-Versicherung Recht, weil der Anzeigende Insiderwissen offenbart hatte und es zudem Zweifel an der Redlichkeit des Versicherten gab. So hatte der einen groben Mangel am gerade gekauften Wagen verschwiegen, was die These des Gerichts stützte, dass es sich um einen fingierten Diebstahl handelte.

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