Versicherungen-News 08.11.2010

Rechtstipp

Versicherung muss behindertengerechte Terrassentür bezuschussen

Die gesetzliche Pflegeversicherung muss den Umbau eines Fensters in eine behindertengerechte Terrassentür bezuschussen, wenn der Versicherte dadurch in die Lage versetzt wird, ohne fremde Hilfe mit dem Rollstuhl die Terrasse zu nutzen.

Dortmund (dapd/red) - Das entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund. Geklagt hatte eine pflegebedürftige Frau, die aufgrund einer zu engen Tür keinen Zugang zu ihrer Terrasse und ihrem Garten hatte.

Die Pflegeversicherung wollte die Umbaukosten jedoch nicht übernehmen. Ihrer Ansicht nach sei der Umbau für eine selbstständige Lebensführung nicht notwendig. Außerdem gehöre die Terrasse im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht zum Wohnumfeld. Das sah das Gericht jedoch anders. Es bestehe kein Zweifel, dass durch den Umbau ihre Selbstständigkeit verbessert werde. Die Rollstuhlfahrerin könne dann ohne fremde Hilfe auf die Terrasse fahren. Außerdem gehöre eine Terrasse selbstverständlich zum Wohnumfeld der Frau.

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