Versicherungen-News 03.02.2011

Rechtstipp

Versicherer muss genau nach Vorversicherern fragen

Wenn eine Versicherung in ihrem Antragsformular nach einer Vorversicherung fragt, dann muss der Kunde nur den Namen der letzten bestehenden Versicherungen angeben und weitere, frühere Versicherer nicht benennen.

Karlsruhe (dapd/red) - Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. In dem Fall wollte eine Versicherung wegen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten kündigen, nachdem der Kunden nur den direkten Vorversicherer benannte hatte und weitere Vorversicherungen "verschwiegen" hatte. Damit kam die Versicherung vor Gericht jedoch nicht durch, weil es nach Meinung der Richter reicht, wenn eine Vorversicherung angezeigt wird.

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