Versicherungen-News 03.11.2011

In der Pflicht

Versicherer müssen Verträge an die Rechtslage anpassen

Versicherungen können sich nicht mehr auf das in Altverträgen festgehaltene Recht versteifen. Wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschied, gilt das neue und kundenfreundlichere Vertragsrecht als maßgebend. Demnach müssen die Versicherer auch dann zahlen, wenn der Kunde nur die aktuell geltenden Richtlinien einhält.

Karlsruhe (dapd/red) - Versicherer müssen Versicherungsbedingungen an eine neue Rechtslage anpassen und können für unwirksam erklärte Vertragsklauseln nicht länger verwenden.

Versicherungen müssen sich an neuer Rechtslage orientieren

Das entschied der Bundesgerichtshof. So haben einige Versicherer die Verträge hinsichtlich der Vertragspflichten nicht an das im Jahr 2008 reformierte und für den Kunden günstigere Recht angepasst.

Neues, kundenfreundlicheres Vertragsrecht ist maßgebend

Zahlen müssen die Gesellschaften in Zukunft aber schon dann, wenn der Kunde nach neuem Recht alle Vertragspflichten beachtet hat - ob er nach altem Recht vertragstreu war, spielt dann keine Rolle mehr.

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