Versicherungen-News 06.04.2010
Zusatzbeiträge
Verbraucherzentrale rät zum Wechsel der Krankenkasse
Wegen des monatlichen Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung rät die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale betroffenen Versicherten zum Wechsel ihrer Krankenkasse.
Düsseldorf (ddp-nrw/red) - "Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag oder hebt diesen an, genießen alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer Kasse ohne Zuschlag wechseln. Versicherte die fristgerecht kündigen, müssen keinen Zusatzbeitrag zahlen, wenn er rückwirkend erhoben wurde", teilte die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag mit. Die Konsumentenschützer helfen verärgerten Versicherten beim Kassenwechsel mit einem Musterschreiben und zusätzlichen Tipps im Internet.
Zusatzbeitrag in Höhe von einem Prozent des Einkommens
Seit dem 1. Juli 2009 gilt demnach für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 14,9 Prozent. Jede Kasse darf jedoch bei akuter Finanznot einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens erheben. Dieser Beitrag ist allein von den Versicherten zu entrichten. Bei einem Bruttoeinkommen von 3750 Euro monatlich (Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2010) oder mehr macht das monatlich 37,50 Euro aus.
Krankenkassen dürfen bis zu 8 Euro Zusatzbeitrag verlangen
Alternativ können Kassen auch, ohne das Einkommen zu prüfen, eine Pauschale von bis zu acht Euro monatlich einziehen. Wegen anstehender Zusatzbeiträge wechselten laut Medienberichten bereits Hunderttausende die Krankenkasse.
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