Versicherungen-News 13.07.2010

Vertragsklausel

Verbraucherschützer: Abmahnung für Rechtsschutzversicherungen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 17 Rechtsschutzversicherer abgemahnt. Dabei geht es um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutzversicherungen. Die Versicherer können jetzt eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben.

Gummersbach (ddp.djn/red) - Grund des Streits war eine Vertragsklausel, derzufolge ein Versicherungsnehmer "alles zu vermeiden (hat), was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte". Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er - je nach "Verschuldensgrad" - den Verlust des Versicherungsschutzes ganz oder teilweise.

Gemäß der Klausel in der Rechtsschutzversicherung könnte ein Versicherter nach Meinung der Verbraucherzentrale in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Die Klausel ist nach Überzeugung der Verbraucherzentrale nicht klar genug gefasst, so dass der Versicherungskunde nicht wirklich erkennen kann, was seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall sind.

Über Rechtsschutz Klausel wurde schon einmal verhandelt

Die Klausel war schon einmal Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 352/07). Dort kam es zu keiner Entscheidung, weil der Versicherer den Anspruch des Kunden anerkannt hatte. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass die Klausel möglicherweise tatsächlich intransparent sei. Da in der Folgezeit dennoch keine Versicherung die Klausel angepasst habe, wurden nun die Abmahnungen erteilt.

Betroffen sind nach Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg unter anderem die Versicherungen Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland und Neue Rechtsschutz. Die Abmahnungen wurden am 21. Juni übersandt. Die Versicherer hatten bis zum 12. Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, andernfalls drohen Klagen der Verbraucherzentrale.

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