Versicherungen-News 11.07.2011
Für den Ernstfall gerüstet
Urlaubsreise mit dem Auto - Was man mitnehmen sollte
Der Europäische Unfallbericht und die "Grüne Versicherungskarte" erleichtern im Ernstfall die Schadensregulierung. Deshalb empfiehlt der Autoclubmobilclub von Deutschland (AvD) allen, die mit dem Auto im Ausland unterwegs sind, diese mitzuführen.
Frankfurt/Main (dapd/red) - Bei einer Auslandsreise mit dem Auto empfiehlt der Autoclub AvD, vor Fahrtantritt einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach zu deponieren. Auch die "Grüne Versicherungskarte" sollte bei Auslandsreisen immer an Bord sein, sagt ein AvD-Sprecher. Die Karte sei innerhalb der EU zwar nicht mehr Pflicht, erleichtere jedoch die Schadensregulierung. Außerhalb der EU sei die Karte nach wie vor vorgeschrieben, beispielsweise bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei oder die Ukraine.
Wann muss die Polizei eingeschaltet werden?
Der Autoclub weist darauf hin, dass bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten immer die Polizei eingeschaltet werden müsse, sonst drohten bei der Ausreise Probleme. Falls das Fahrzeug beschädigt sei, könnten die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen werden. In anderen Ländern - zum Beispiel in Italien und Spanien, aber auch in den Niederlanden - nehme die Polizei allerdings grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf, erklärt der Autoclub. Bei Blechschäden komme kein Einsatzfahrzeug an den Unfallort. Im Falle eines Totalschadens müssten sich ausländische Autobesitzer mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen.
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