Versicherungen-News 27.04.2010

Reiserücktritt

Urlaub wegen Vulkanasche abgesagt: Versicherung zahlt nicht

Wer wegen der Aschewolke und der dadurch ausgefallenen Flüge privat gebuchte Hotels oder Ferienunterkünfte stornieren musste, bleibt auf den Kosten dafür sitzen. Denn wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach Überprüfung der Versicherungsbedingungen der großen Reiseversicherer feststellt, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht.

Mainz (red) - "Im Rahmen der üblichen Reiserücktrittsversicherung werden Stornokosten nur dann erstattet, wenn eine Reise beispielsweise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung des Reisenden oder naher Angehöriger oder bei einem Schaden am Eigentum wie Hausbrand nicht oder nur verspätet angetreten werden kann. Die Annullierung eines Fluges wegen einer Naturkatastrophe ist leider kein versichertes Ereignis," so Michael Wortberg, Versicherungsexperte aus Mainz.

Auf Kulanz der Hotels hoffen

Wer seine Reise individuell geplant und gebucht hat, kann nur auf die Kulanz der Hoteliers hoffen. Ein Recht auf Erlass der Stornokosten mit der Begründung, dass man schließlich nicht durch eigenes Verschulden an der Reise gehindert war, gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale rät, mit dem Hotel oder privaten Vermieter darüber zu verhandeln, ob er vielleicht auf die Kosten verzichtet, wenn man die Unterkunft zu einem anderen Zeitpunkt erneut bucht.

Bei Pauschalreisen Recht auf Rückzahlung

"Pauschalreisende haben diese Probleme nicht", so Wortberg. "Kann der Reise-veranstalter die Reise wegen der annullierten Flüge nicht durchführen, so hat der Kunde ein Recht auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge".

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