Versicherungen-News 09.02.2011

Urteil

Überstürzte Stornierung für Reiserücktrittsversicherung nicht erforderlich

Rückenschmerzen sind gerade für Ältere keine Seltenheit - kein Wunder, dass auch Urlaube wegen auftretender Rückenprobleme abgesagt werden müssen. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt/ Main jetzt festgestellt hat, muss dabei aber nicht sofort eine geplante Reise storniert werden - es kann darauf gewartet werden, dass der behandelnde Arzt tatsächlich von der Reise abrät.

Frankfurt/Main (dapd/red) - In dem Fall hatte eine Frau trotz starker Rückenschmerzen zunächst von einer Stornierung abgesehen und bis vier Tage vor der Reise gewartet, nachdem ein Spezialist einen Bandscheibenvorfall diagnostiziert hatte.

Der Arzt riet daraufhin von der Reise ab, nachdem er die Frau zuvor noch ermuntert hatte, die Reise anzutreten, um sich dort zu entspannen. Das reichte dem Gericht aus, um von der Reiserücktrittsversicherung eine Übernahme der vollen Stornokosten zu verlangen. Immerhin, so das Gericht, könne man von einem Patienten keine klügere Entscheidung verlangen als von dem Arzt.

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