Versicherungen-News 24.10.2011

Wildunfall

Teilkasko zahlt möglicherweise nicht alle Unfälle

Sogenannte Wildunfälle ereignen sich in Deutschland häufiger als man denkt. Handelt es sich allerdings nicht um ein sogenanntes Haarwild, sondern beispielsweise um ein Schaf, zahlen viele Teilkaskoversicherungen nicht und wenn ein missglücktes Ausweichmanöver zum Schaden führt, ist sowieso die Kfz-Vollkasko zuständig.

Saarbrücken (red) - Gerade im Spätherbst sollte man des Nachts Vorsicht walten lassen, wenn man auf Deutschlands Landstraßen unterwegs ist. Denn in der Dämmerung am Morgen oder Abend kreuzen oftmals Wildtiere unvorhergesehen die Fahrbahn. Ein Zusammenstoß ist in jedem Fall gefährlich und verursacht im günstigsten Fall nur einen Blechschaden.

Teilkasko übernimmt Unfallschaden nicht immer

Doch auch wenn der Unfall günstig ausgeht, steht oft noch Ärger ins Haus, denn die Teilkaskoversicherung tritt nicht in jedem Fall ein. Darauf weist der Versicherer CosmosDirekt hin. Entstehen die Schäden beispielsweise durch ein Ausweichmanöver, haftet meist nur die Kfz-Vollkasko. Viele Versicherungen zahlen übrigens nur, wenn es einen Unfall mit bestimmten Tierarten gegeben hat. So sind Zusammenstöße mit Wildschweinen, Füchsen, Rehen oder Hasen, also den klassischen Wildtieren, in der Regel abgedeckt.

Haustiere sind in der Police oft ausgeschlossen

Handelt es sich dagegen um Tiere, die nicht in die Kategorie Haarwild fallen, sprich: Hunde, Katzen, Pferde oder auch Schafe und Vögel, tritt nicht jede Teilkasko für den Schaden ein. Daher sollte man seine Versicherungsverträge genau prüfen und wenn nötig anpassen. Wer einen Wildunfall hatte, sollte sofort die Polizei verständigen. Hat man ein Wildtier überfahren, darf man dieses nicht in den Wagen laden, denn hier droht in Deutschland eine Anzeige wegen Wilderei.

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