Versicherungen-News 04.11.2010

Ratgeber Steuern

Steuervorteile nun auch bei Zusatzbeiträgen der Krankenversicherungen

Im Bereich der Krankenversicherungen ergeben sich laut dem Bundesfinanzministerium nun weitere Steuervorteile. Diese beziehen sich nach dem Bürgerentlastungsgesetz zu Beginn des Jahres zum Teil auch auf individuelle Zusatzbeiträge.

Berlin (dapd/red) – Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben vom 13. September klargestellt, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse grundsätzlich zu den Beiträgen für eine Basiskrankenversicherung gehören. Daraus können sich Vorteile im Bezug auf die steuerlich absetzbaren Beiträge ergeben.

Zusatzbeiträge steuerlich geltend machen

Zu den teilweise absetzbaren Beiträgen zähle demnach auch ein eventuell von der Krankenkasse erhobener individueller Zusatzbeitrag, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärt. Die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung wurde beginnend mit dem Steuerjahr 2010 deutlich verbessert. Seit dem Bürgerentlastungsgesetz ist der Basisschutz als eine Form der Sonderzahlung absetzbar. Das gilt für Beiträge bei gesetzlichen Kassen für den vollen Beitrag, bei privaten Krankenversicherungen werden Abzüge vorgenommen, da deren Versicherungsschutz meist über den gesetzlich festgelegten hinaus geht. Folglich müssen dabei bestimmte Extras zunächst abgezogen werden, die der Versicherer bestätigt.

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