Versicherungen-News 05.08.2011
Rentennachteile vermeiden
Schulabgänger sollten sich bei der Arbeitsagentur melden
Auch die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird bei der Rente berücksichtigt. Deshalb sollten Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz sich bei der Arbeitsagentur melden, um Nachteile bei der Rente zu vermeiden.
Berlin (dapd/red) - Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit auf dem Rentenkonto berücksichtigt wird. Die Suche muss allerdings bereits mindestens einen Monat andauern. Ob ein Schulabschluss erreicht wurde oder nicht, sei hingegen nicht entscheidend.
Sonderbedingungen bei über 25-Jährigen
Für Bewerber über 25 Jahren gelten diese Regelungen den Angaben zufolge nur dann, wenn diese unmittelbar vor der Meldung bei der Arbeitsagentur beschäftigt waren oder Rentenversicherungsbeiträge während einer selbstständigen Tätigkeit gezahlt haben. Als Beschäftigung zähle auch abgeleisteter Wehrdienst.
Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Informationen gibt es auch beim kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800/10004800.
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