Versicherungen-News 18.01.2012
Reiserücktritt
Schiffsunglück: Wann ist eine Stornierung möglich?
Nach dem Unglücksfall mit der Costa Concordia macht sich verständlicherweise Unsicherheit bei Kreuzfahrtkunden breit. Eine Versicherungsexpertin erklärt, wer unter welchen Bedingungen seine Reise jetzt stornieren kann.
Leipzig/Potsdam (red) - Wie Reiserechtsexpertin Alexandra Hübsch dem MDR erklärt, ergibt sich aus der Havarie der Costa Concordia kein generelles Stornorecht für Kreuzfahrtkunden - auch nicht bei der gleichen Reederei, der Costa Crociere.
Wer jetzt kostenlos stornieren kann
Kostenlos Stornieren können lediglich Kunden, die ihre Reise auf dem verunglückten Schiff selbst gebucht haben. Es sei hier auch möglich, auf ein anderes Schiff umzubuchen, wenn der Passagier seine Reise dennoch antreten möchte, er muss dies aber nicht tun. Die Kosten bekommt er erstattet.
Ein generelles Stornorecht, bei dem die Gebühren erstattet werden, bestehe nur bei höherer Gewalt wie bei bei Erdbeben, Waldbränden oder Kriegen. Vereinzelte Anschläge oder Drohungen gehören nicht dazu, ebenso ist ein Unfall ein eher "zufälliges Ereignis" und damit die Reise nicht kostenfrei stornierbar. Hier können Kunden allenfalls auf eine Kulanzregelung hoffen. Auch eine Reiserücktrittsversicherung hilft in der Regel nicht. Die Bedingungen für einen Reiserücktritt sind meist sehr eng gefasst.
Costa-Concordia-Urlauber sollten Ansprüche bald anmelden
Wer mit der Costa Concordia verreist ist und bei dem Unglück einen Schaden erlitten hat, sollte Ansprüche möglichst bald anmelden, rät die Verbraucherzentrale Brandenburg. Erster Ansprechpartner ist hier der Reiseveranstalter. Körperliche Schäden, Gepäckschäden, aber auch Schadenersatzansprüche sollten hier innerhalb eines Monats nach dem geplanten Ende der Reise eintreffen, am besten per Fax und Einschreiben.
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