Versicherungen-News 27.10.2010

Nicht versicherbar

Sachsen: Keine Versicherung bei hoher Überschwemmungsgefahr

Für 17.000 Wohngebäude in Sachsen kann keine Hochwasser Versicherung abgeschlossen werden. Im Falle eines Schadens durch Überschwemmung soll der Staat nur in diesen Ausnahmefällen bei Schäden zahlen.

Dresden (dapd-lsc/red) - Rund 17.000 Wohngebäude können in Sachsen nicht ohne weiteres gegen Hochwasserschäden versichert werden. Sie liegen in Gebieten mit erhöhter Überschwemmungsgefahr, wie Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) am Dienstag nach einem Treffen mit Vertretern von Versicherungsgesellschaften sagte, das nach dem Hochwasser im August/September ins Leben gerufen wurde. Für die Eigentümer müssten individuelle Lösungen gefunden werden. Für die übrigen Gebäude könnten die Besitzer hingegen unkompliziert Versicherungsschutz erlangen.

Hochwasser Versicherung muss genutzt werden

Jedem Bürger müsse klar sein, dass nicht automatisch der Staat einspringen könne, wenn er sich trotz der vorhandenen Möglichkeit nicht versichere. Die Landesregierung werde eine Informationskampagne starten, mit der die Menschen über Möglichkeiten des Versicherungsschutzes aufgeklärt werden sollten. "Wer nicht versichert werden kann, soll keine existenzbedrohenden Nachteile erleiden", sagte der Regierungschef. Nicht Versicherbaren soll der Staat im Notfall unter die Arme greifen.

Kategorie 4: Nicht versicherbar

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat den Angaben zufolge ein Informationssystem entwickelt, das die einzelnen Gefahrenklassen für Hochwasser-Standorte angibt. Das unter dem Namen Zürs Geo entwickelte System enthält vier Kategorien. Schwer oder gar nicht versichert werden können nur Hauseigentümer in Gebieten, für die Kategorie 4 gilt: Wenn statistisch einmal in zehn Jahren ein Hochwasser vorkommt.

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