Versicherungen-News 19.10.2011

Richtige Platzierung

Rote Nummernschilder dürfen nicht hinter der Scheibe liegen

Wer ein nicht zugelassenes Auto Probe fahren möchte, braucht sie: die roten Nummernschilder. Aber Achtung, diese müssen genau wie jedes herkömmliche Kennzeichen gut sichtbar an der Stoßstange befestigt werden. Wer die Schilder lose im Auto liegen lässt, bekommt mit der Versicherung Probleme.

Koblenz (dapd/red) - Ein Autofahrer, der rote Kennzeichen nutzen will, muss diese wie vorgesehen außen am Fahrzeug befestigen. Sie dürfen nicht ins Auto gelegt werden, weil sonst der Versicherungsschutz verloren gehen kann.

Frau legte ihre Kennzeichen ins Auto

In einem vor dem Oberlandesgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte eine Frau die Kennzeichen in ihr Fahrzeug gelegt, das danach abgebrannt war. Die Versicherung wollte nicht zahlen und bekam Recht.

Urteil: Kfz Versicherung muss wegen falscher Platzierung nicht zahlen

Es bestehe selbst dann kein Versicherungsschutz, wenn das Kennzeichen nur über Nacht abgelöst wird, um es vor Diebstahl zu sichern. Damit blieb die Frau auf dem Schaden sitzen.

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