Versicherungen-News 10.05.2010

Steuerbegünstigung

Rentenversicherung: Bis Ende Juni nachbessern und Steuern sparen

Rentenversicherte, die ab 2005 eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, sollten bis zum 30. Juni 2010 eine Nachbesserung durchführen lassen, um sich eine Steuerbegünstigung zu sichern.

Henstedt-Ulzburg (red) - Den 30. Juni 2010 sollten sich Rentenversicherte im Kalender markieren, denn bis dahin sollten die Versicherten eine Nachbesserung ihrer Police vornehmen lassen, um sich eine Steuerbegünstigung zu sichern. Dies gelte jedoch nur für Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Auch gebe es keinen Handlungsbedarf bei Rentenversicherungen, die noch vor dem 1. Juni 2010 ausgezahlt werden, so der Bund der Versicherten (BdV).

Kriterien für eine steuerliche Begünstigung

Hinzu kommt, dass eine steuerliche Begünstigung nur dann möglich werde, wenn die Police einen garantierten Rentenbetrag genau nennt oder einen konkret bezifferten Rentenfaktor ausweist, so die Vorstandsvorsitzende des BdV, Lilo Blunck. Wenn Versicherte dies in ihren Policen angepasst haben, könnte es unter bestimmten Voraussetzungen sein, dass sie den Ertrag später nur zu Hälfte versteuern müssen. Ohne eine solche Nachbesserung könne der Fiskus den vollen Ertrag heranziehen, wie die BdV-Chefin warnt.

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