Versicherungen-News 27.07.2011

Ohne Aufforderung

Privatinsolvenz bei Hausratschaden muss offenbart werden

Wer bei einem Hausratschaden verschweigt, dass er in Privatinsolvenz ist, riskiert den Versicherungsschutz. Das gilt in diesem Fall unabhängig davon, ob die Versicherung eine entsprechende Frage gestellt hat.

Frankfurt/Main (dapd/red) - Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main getroffen. Zwar müssten Versicherte grundsätzlich Auskünfte nur dann erteilen, wenn die Versicherung entsprechende Fragen stellt. Bei einer Privatinsolvenz ist jedoch davon auszugehen, dass das Aufklärungsinteresse des Versicherers, hier der Hausratversicherung, davon in ganz elementarer Weise berührt ist und die Bedeutung für den Versicherer auf der Hand liegt.

Das bedeutet für den Versicherten, dass er eine Privatinsolvenz ungefragt offenbaren muss, weil er ansonsten seine Aufklärungspflichten verletzt. Der Bundesgerichtshof wird sich jetzt in der Revision mit der Frage beschäftigen, welche Auskunftspflichten Versicherte auch ungefragt haben.

© 2000-2012 Gelon.de

szmtag