Versicherungen-News 20.04.2011

Liebhaberstück

Oldtimer versichern und dann erst restaurieren

Wird ein Oldtimer restauriert, ist er versicherungstechnisch oft nicht ausreichend geschützt. Eine Restaurierungsversicherung kann Wagen und Motorräder mit Oldie-Status gegen Diebstahl, Unwetter oder Brandschäden schützen, noch während sie auf Vordermann gebracht werden.

Bonn (red) - Wer sich einen echten Oldtimer zulegen möchte oder bereits über ein solches Schmuckstück verfügt, kann mit der entsprechenden Versicherung in Ruhe daran herumbasteln. Einen passenden Versicherungsschutz, der auch schon während der "Restauration in Eigenregie" besteht, bietet seit neuestem die Zurich Gruppe Deutschland an.

Oldtimer-Versicherung haftet bei Brand, Unwetter und Diebstahl

Die "Restaurierungsversicherung" schützt, den im Wiederherstellungsprozess befindlichen Oldie, vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Brand, Unwetter oder Diebstahl entstehen. Der Versicherungsschutz wird für alle PKW und Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind und zur weitgehenden Wiederherstellung des Originalzustandes gerade restauriert werden, gewährt. Die Restaurationsarbeiten müssen dafür in einem privaten Einstellraum, einer Einzel- oder Sammelgarage erfolgen.

Bei vorzeitigem Abschluss der Arbeiten werden Beiträge rückerstattet

Beim Transport zu einem professionellen Restaurator oder Lackierer übernimmt die Versicherung ebenfalls eine Haftung. Die Versicherungsdauer beträgt derzeit maximal zwei Jahre. Im Fall, dass die Arbeiten am Oldtimer früher abgeschlossen sind, werden die noch offenen Beträge zurückerstattet. Gerade bei neu erworbenen Oldtimern, die voraussichtlich über einen längeren Zeitraum hinweg restauriert werden, könnte sich eine solche Versicherung für den Kunden lohnen.

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