Versicherungen-News 10.06.2011

Versicherungsschutz

Oft keine Schadensregulierung durch Versicherungen

Eine Versicherung zu haben heißt noch lange nicht, gut versichert zu sein. Wer im Schadensfall letztendlich nicht doch auf den Kosten sitzen bleiben will, für den gilt es, einige Fallstricke der Versicherungen zu kennen und einige Regeln zu beachten.

Elmshorn (red) - Gut versichert zu sein ist ein Segen, denn man weiß, dass man im Schadensfall die Kosten nicht selbst tragen muss. Aber es gibt tausend Gründe, warum Versicherungen nicht zahlen (müssen). Es ist also gut, die wichtigsten zu kennen, bevor etwas passiert.

Ein Problem können unbezahlte Prämien sein. Wird zum Beispiel die erste Prämie einer neuen Versicherung nicht gezahlt, kann der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom Vertrag zurücktreten und muss auch im Schadensfall nicht zahlen. Und auch bei Folgeprämien kann der Versicherer den Vertrag bei ausstehenden Zahlungen kündigen. Am besten bezahlen Versicherte die Prämien deshalb per Bankeinzug.

Fallstricke im Vertrag - das Kleingedruckte lesen

Versicherungsverträge zu verstehen ist bisweilen schwer. Dementsprechend selten lesen die meisten Menschen sie sich auch so aufmerksam durch, wie es erforderlich wäre. Ein verhängnisvoller Fehler: Im Vertrag verstecken sich Dutzende von Regelungen und Ergänzungen, die Pflichten des Versicherten festlegen. Natürlich steht nicht im Vertrag "Wir zahlen nicht, wenn ein Gerüst vor der Tür steht", sondern im Vertrag ist dann von Gefahrerhöhungen oder Risikoänderungen zu lesen.

Die Begriffe sind bewusst abstrakt gehalten, damit die Versicherung bei Schadensfällen Spielraum hat, unter Hinweis auf die Klauseln die Zahlung zu verweigern. Das beste Beispiel für die Gefahrerhöhung ist das erwähnte Gerüst am Mietshaus: Wird das Haus für Renovierungsarbeiten eingerüstet, ist das für die Versicherung eine Risikoerhöhung, von der sie erfahren will. Denn über das Gerüst können Einbrecher leichter in die Wohnung kommen - wer die Mitteilung an die Versicherung vergisst, muss bei einem Einbruch damit rechnen, dass die Versicherung nicht oder nur einen Teil des Schadens zahlt.

Fahrlässigkeit ist Auslegungssache

Ein weiterer Problemfall ist die Fahrlässigkeit. Die Versicherung zahlt nämlich immer nur dann, wenn der Versicherte sich verantwortungsbewusst verhalten hat. Im Versicherungsdeutsch heißt das, dass kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Wann das aber der Fall ist und wann nicht, das ist oft Auslegungssache. In Grenzfällen müssen Gerichte entscheiden. Sinnvoll ist es für die Versicherten immer, bei Zweifelsfällen schon Kontakt zur Versicherung zu suchen, bevor ein Schaden passiert ist oder sich verschlimmert. So besteht die Möglichkeit, dass Sie Probleme vorab klären, bevor sie am Ende vor Gericht geklärt werden müssen.

Im Schadensfall zählt auch Ehrlichkeit

Und selbst, wenn man alle diese Tipps beherzigt, kann es eng werden: Wenn man nämlich beim Ausfüllen der Anträge oder beim Ausfüllen der Schadensmeldung gemogelt hat. Bekommt die Versicherung heraus, dass Vorschäden verschwiegen wurden, oder dass bei der Angabe der gestohlenen Sachen ein bisschen beim Wert "nachgeholfen" wurde, stellen sich die Versicherer stur und zahlen nicht. Vor Gericht kommen sie damit in der Regel auch durch. Ehrlich währt also auch hier am längsten.

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