Versicherungen-News 12.10.2010
Kostenübernahme
Ob Sommer- oder Wintereifen: Versicherungen zahlen
Der GDV hat neue Regelungen im Hinblick auf die Kostenübernahmen bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen aufgestellt. Bei einem Unfall muss die Versicherung im Winter unabhängig von Sommer- oder Winterreifen zahlen.
Berlin (dapd/red) - Kommt es auf winterlichen Straßen zu einem Unfall, muss sich kein Autofahrer Sorgen machen, ob seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin klargestellt. Unabhängig von den derzeitigen Bemühungen um eine klare Typisierung von Winterreifen und deren Einsatz, komme die Versicherung für den Schaden des Unfallopfers auf, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs gewesen sei.
Weniger Geld bei völlig ungeeigneten Verhältnissen
Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gelte ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto würden bezahlt. Der Versicherungskunde gehe nicht leer aus. Lediglich wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet seien, gelte dies nicht. "Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden", erläuterte GDV-Sprecher Christian Lübke.
Strickte Pflicht in Österreich
Zugleich verwies er auf die in Österreich zwischen 1. November und 15. April herrschende strikte Winterreifen Pflicht. Bei einer Fahrt mit Sommerreifen in dieser Zeit könne neben einem hohen Bußgeld das Fahrzeug ganz aus dem Verkehr gezogen werden, unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Verkehr auf den Straßen beeinträchtigten. Zudem sei in Österreich die Profiltiefe der Reifen mit mindestens vier Millimetern exakt vorgegeben.
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