Versicherungen-News 20.04.2011
Eigenheim
Nicht bei jeder Überschwemmung zahlt die Versicherung
Eine Gebäudeversicherung muss bei Überschwemmungen nicht in jedem Fall zahlen. Denn es gilt der Grundsatz: Überschwemmung ist nicht gleich Überschwemmung. Viel wichtiger sind Fragen wie: Was wurde genau versichert und wie entstand die Überschwemmung. Zahlt die Versicherung nicht, hat wie immer der Geschädigte das Nachsehen.
Dortmund (dapd) - Ärgerlich genug, wenn das Eigenheim durch eine Überschwemmung verwüstet wird. Doch neben dem organisatorischen Ärger kann es auch finanziell richtig übel werden, denn Gebäudeversicherungen müssen nicht bei jeder Überschwemmung zahlen. Wenn besipeilsweise ein Gully vor dem Gebäude, der von großen Hagelkörnern blockiert wurde, Ausgangspunkt der Überschwemmung war, muss die Gebäudeversicherung nicht zahlen.
Landgericht bestätigt: Versicherung muss nicht zahlen
Dies hat kürzlich das Landgericht Dortmund entschieden. Im vorliegenden Fall hatten zunächst die Hagelkörner den Ablauf blockiert, dann folgte starker Regen. Das Wasser konnte nicht ablaufen und überflutete eine Einliegerwohnung. Die Kosten wollte die Versicherung nicht übernehmen, da sie der Meinung war, dass nur Schäden versichert seien, die direkt durch Hagelkörner entstünden. Da aber keine direkte Einwirkung auf das Gebäude stattgefunden habe, sah man sich nicht in der Pflicht.
Versicherungspolice genau unter die Lupe nehmen
Das Landgericht Dortmund gab der Versicherung Recht, denn eine direkte Einwirkung auf das versicherte Gebäude war nicht festzustellen und nur selbiges war Gegenstand der Versicherung. Sprich: Nur wenn der Hagel die letzte Ursache für den Schaden gewesen wäre, hätte die Versicherung eine Haftung übernehmen müssen. Da das hier nicht der Fall war, ging der Versicherte leer aus. Es ist daher ratsam, vor dem Unterschreiben eines Versicherungsvertrages genau darauf zu achten, welche Sache wie versichert ist.
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