Versicherungen-News 05.07.2010

Kein Neugerät

Navi geklaut: Versicherung muss nur Zeitwert zahlen

Wird aus einem Auto ein fest eingebautes Navigationsgerät entwendet, muss die Versicherung grundsätzlich nur den Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät erstatten. Ein Anspruch auf die Erstattung des Neuwertes besteht dagegen nicht, wie das Amtsgericht Essen entschieden hat.

Essen (ddp.djn/red) - In dem verhandelten Fall hatte sich der Bestohlene ein neues Navi einbauen lassen und wollte die Kosten in Höhe von 2700 Euro von seiner Autoversicherung erstattet bekommen. Die aber war nur zu einer Zahlung von rund 700 Euro bereit, denn zu diesem Preis war am Gebrauchtmarkt ein neuwertiges Ersatzgerät zu erhalten.

Nach Ansicht der Richter hat der Versicherte nach den Versicherungsbedingungen Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Navigationsgerätes. Damit ist aber nur der Kaufpreis gemeint, den der Versicherte aufwenden muss, um gleichwertige Teile zu erwerben.

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