Versicherungen-News 13.01.2011

Rechtstipp

Leitungswasser-Schaden: Duschschaden ist versichert

Versicherungen dürfen die Vorschriften bei einem Leitungswasserschaden nicht zu eng auslegen. Dies ist die Konsequenz aus einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Frankfurt/Main (dapd/red) - Ein versicherter Leitungswasserschaden liegt unter anderem vor, wenn das versicherte Gebäude durch Wasser, das "bestimmungswidrig aus mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen ausgetreten ist, beschädigt wird". Diese Regelung in den Versicherungsbedingungen sorgt oft für Streit, weil die Versicherer jedes Wort dieser Regelung auf die Goldwaage legen.

In dem in Frankfurt verhandelten Fall wollte die Versicherung die Duschwanne nicht als wasserführendes Teil anerkennen und einen Schaden nicht regulieren. Das sah das Gericht jedoch anders. Denn zu den mit der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen gehören nach Meinung des Gerichts auch Duschwannen und Duschkabinen. Schäden, die rund um eine Duschwanne sowie die rundherum gefliesten Wände und an den Zugangstüren entstehen, sind demnach versichert.

Versicherte sollten sich deshalb bei Wasserschäden an der Dusche von ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht hinhalten lassen, wenn diese eine Schadensregulierung verweigert, und stattdessen auf das Urteil hinweisen.

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