Versicherungen-News 02.09.2011

Scheidung

Lebensversicherung kann an Ex-Partner ausgezahlt werden

Wer die Bezugsberechtigung der Lebensversicherung nach einer Trennung nicht ändert, muss damit rechnen, dass die Summe im Todesfall dem Ex-Partner ausgezahlt wird. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Koblenz (dapd/red) - Wer nach einer Scheidung den Bezugsberechtigten der Lebensversicherung nicht ändert, beglückt nach dem Tod den oder die Ex, nicht aber den neuen Partner.

Klage der Witwe wurde abgewiesen

In dem Fall klagte die Witwe dagegen, dass die Lebensversicherung der Ex-Gattin ihres verstorbenen Mannes die Versicherungssumme auszahlen wollte. Es sei schlicht lebensfremd anzunehmen, dass ein geschiedener Ehemann seiner Ex-Frau die Versicherungsleistung zukommen lassen wolle. Als neue Ehefrau müsse sie stattdessen die Versicherungssumme erhalten.

Bezugsberechtigung ändert sich nicht automatisch

Das sah das Gericht anders: Begünstigt sei immer derjenige, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Begünstigter vorgesehen war. Das war in diesem Fall die erste Ehefrau des Verstorbenen. Dabei komme es auch nicht darauf an, dass der Versicherte erneut mit einer anderen Person verheiratet gewesen ist. Denn wenn der Bezugsberechtigte geändert werden soll, kann der Versicherte eine solche Änderung vornehmen. Tut er das nicht, bleibt es bei der einmal getroffenen Regelung.

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