Versicherungen-News 22.11.2011
Urteil
Lebensversicherung darf Zinsen für Ratenzuschläge verschweigen
Weil es sich bei Zuschlägen auf Ratenzahlungen nicht um einen Kredit handelt, müssen Unternehmen, die Lebensversicherungen anbieten, keinerlei Angaben zu den Zinsen machen, befand das Hanseatische Oberlandesgericht. Die Verbraucherzentrale wollte, dass die Zinsen angegeben werden.
Hamburg (dapd/red) - In den Geschäftsbedingungen für eine Lebensversicherung muss bei Mehrkosten für eine Prämienzahlung auf Raten kein effektiver Jahreszinssatz angegeben werden.
Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Freitag in drei Entscheidungen verfügt. Klagen der Hamburger Verbraucherzentrale gegen drei Versicherer wurden damit abgewiesen.
Ratenzuschläge sind keine Kredite
Wenn die Versicherung für eine Ratenzahlung Zuschläge erhebe, handele es sich der Sache nach nicht um einen Kredit. Daher entspreche die von der Verbraucherzentrale verlangte Angabe eines Zinssatzes nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten, befand das OLG.
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