Versicherungen-News 08.04.2011
Hessisches Landessozialgericht
Krankenversicherungen: Unrechte Beitragserhöhung von freiwilligen Mitgliedern
Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen die Beiträge von freiwilligen Mitgliedern laut einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts nicht selbst bemessen.
Darmstadt (dapd-hes/red) - Der Vorstand des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen sei dazu nicht demokratisch legitimiert, heißt es in einem veröffentlichten Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt (Az. L1 KR 327/10 B ER). Im konkreten Fall hatte ein Mann aus dem Landkreis Groß-Gerau im April 2009 knapp 74.000 Euro aus einer privaten Krankenversicherung erhalten. Die Krankenkasse legte diese Auszahlung ihrer Bemessung zugrunde und erhöhte die Beiträge für den 62-Jährigen. Dagegen klagte der freiwillig Versicherte.
Beitragsbemessung
Die Darmstädter Richter gaben dem Mann recht. Die von der Krankenkasse angeführten "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" seien ohne Rechtsgrundlage. Die Kammer wies darauf hin, dass die Entscheidung auch Bedeutung für die Heranziehung aller sonstigen Einnahmen habe. Auch Einnahmen aus Vermietungen, Verpachtungen oder Kapitalvermögen dürfen demnach nicht zur Beitragsbemessung freiwillig Versicherter herangezogen werden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
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