Versicherungen-News 10.02.2011
Kein Ausgleich
Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2011 noch ohne Sozialausgleich
Der Sozialausgleich für Versicherte, die Zusatzbeiträge bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zahlen, findet 2011 noch nicht statt. Die 10 Millionen Versicherten, die in diesem Jahr Zusatzbeiträge leisten müssen, erhalten keinen Cent als finanziellen Ausgleich, geht aus einem Bericht des Internetportals steuerrat24.de hervor.
Hemsbach (dapd/red) - Demnach hat das Bundesgesundheitsministerium den "durchschnittlichen Zusatzbeitrag" für das Jahr 2011 mit 0,00 Euro bekannt gegeben. Es gibt also keinen Sozialausgleich.
Hintergrund ist die Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der ab dem 1.1.2011 der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent eingefroren wurde. Kommt die Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, müssen die Versicherten Zusatzbeiträge leisten, die nun nicht mehr auf 1 Prozent der Einnahmen oder auf 8 Euro begrenzt sind. Betroffen sind davon im laufenden Jahr 13 Krankenkassen mit 10 Millionen Versicherten.
Wenn die Zusatzbeiträge das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Versicherten um 2 Prozent übersteigen, findet ein Sozialausgleich statt. Damit soll eine Überforderung vermieden werden. Maßgebend für den Sozialausgleich ist jedoch nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, sondern der "durchschnittliche Zusatzbeitrag" aller Krankenkassen, der jährlich zum 1. November mit Wirkung für das Folgejahr vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt wird.
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