Versicherungen-News 20.10.2010

Krankentagegeld

Krankenversicherung muss auch bei Mobbing zahlen

Eine Krankentagegeldversicherung muss auch dann zahlen, wenn ein Versicherter wegen Mobbings krankgeschrieben ist. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem Fall entschieden, in dem ein Projektleiter von seinem Vorgesetzten krankenhausreif gemobbt wurde.

Celle (dapd/red) - Die Versicherung wollte nicht zahlen. Ihrer Ansicht nach war der Mann nicht generell arbeitsunfähig. Vielmehr leide er unter einer "Arbeitsplatzunverträglichkeit".

Das Gericht sah das jedoch anders. Nach den Versicherungsbedingungen haben Versicherte Anspruch auf Krankentagegeld, wenn sie wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung krankgeschrieben sind. Dabei sei es nicht entscheidend, urteilten die Richter, woher die Arbeitsunfähigkeit rühre. Entscheidend sei, dass jemand seine bisherige Tätigkeit nicht mehr an seinem Arbeitsplatz ausüben könne. Und diese Voraussetzung war im entschiedenen Fall gegeben, die Krankenversicherung muss also Krankentagegeld zahlen.

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