Versicherungen-News 06.09.2010
Medizinische Gefahr
Krankenversicherung kann den Rücktransport verweigern
Auch eine private Krankenversicherung ist keine Garantie für einen Rücktransport, wenn man auf Reisen ernstlich krank wird. Die Notwendigkeit muss vom Versicherten bewiesen werden.
Düsseldorf (ddp/red) - Wer auf Kosten seiner Reisekrankenversicherung aus dem Ausland nach Hause transportiert werden möchte, muss beweisen, dass wegen des Krankheitsbildes oder eventueller medizinischer Unterversorgung eine Heilbehandlung im Ausland nicht durchgeführt werden kann und eine anschließende stationäre Heilbehandlung erfolgt. Darüber hinaus muss der Transport notwendig sein und die medizinische Lage des Versicherten berücksichtigt werden.
Kein Rücktransport bei medizinischer Gefahr
So kann eine private Krankenversicherung nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht zum Rücktransport und zur Kostenübernahme verpflichtet sein, wenn ärztlicherseits medizinische Gefahren befürchtet werden. In dem Fall gingen die Ärzte bei einem Transport von neurologischen Ausfallerscheinungen aus, sodass ein Rücktransport nicht infrage kam.
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