Versicherungen-News 28.10.2011

Hausrat

Kleine Brandschäden sind nicht automatisch mitversichert

Wenn die Asche einer Zigarette oder der Funke einer Wunderkerze auf den teuren Wohnzimmerteppich fällt, dann gibt es meist ein unschönes Brandloch. In der Fachsprache nennen sich solche Brandlöcher Sengschäden und in den meisten Hausratversicherungen sind genau die nicht mitversichert.

Köln (dapd/red) - Raucher kennen das: Schnell kippt die Glut von der Kippe und brennt ein Loch in den Boden. Das ist aber in aller Regel nur dann versichert, wenn sogenannte Sengschäden in der Hausratversicherung mitversichert sind.

Neben Teppichen zählt auch Kleidung zum Hausrat

Das gilt nach Angaben der Gothaer Versicherung genauso für das Brandloch im Teppich, im Sofa oder in der Kleidung, die ebenfalls zum versicherten Hausrat zählen. Wer Sengschäden mit absichern will, kann das mittlerweile bei vielen Hausratversicherungen tun.

Sengschäden müssen gesondert abgesichert werden

Oft ist die Maximalentschädigung dann begrenzt, etwa auf 2,5 bis 10 Prozent der Versicherungssumme. Teilweise muss der Kunde eine Selbstbeteiligung tragen.

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