Versicherungen-News 11.01.2011
Schäden
Kfz-Versicherungsschutz bei Hochwasser
Autofahrer, die grob fahrlässig bei Hochwasser handeln, gefährden ihren Kfz-Versicherungsschutz, wie das Infocenter der R+V Versicherung mitteilt. Das gilt beispielsweise dann, wenn man sein Auto in einem hochwassergefährdetem Gebiet abstellt.
Wiesbaden (red) - In einigen Teilen Deutschlands kommt es wegen des Tauwetters wieder zu Hochwasser, wodurch unter anderem auch Autos in Mitleidenschaft gezogen werden. Dabei stellt sich die Frage, wer die Hochwasserschäden an geparkten Autos zahlt? Versicherungsnehmer, die ihr Auto trotz Warnschildern oder Absperrungen direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellen, riskieren möglicherweise ihren Versicherungsschutz, wie das Infocenter der R+V Versicherung mitteilt.
Nicht durch überflutete Straßen fahren
Normalerweise sollen in einer Teil- oder Vollkaskoversicherung Schäden durch Überschwemmung mitversichert sein, jedoch nur solange der Autobesitzer nicht grob fahrlässig handelt. "Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Wasser zum Auto kommt. Der umgekehrte Fall, nämlich wenn das Auto zum Wasser kommt, ist nicht abgedeckt", so Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Des Weiteren sei der Versicherungsschutz auch gefährdet, wenn Autofahrer durch überflutete Straßen fahren.
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